- Gewebewinkel mit PVC-Schiene
- Gewebewinkel mit Alu-Schiene
- Gewebewinkel mit Edelstahl-Schiene
- Tropfkantenprofil Alu, Edelstahl
- Panzerwinkel
- Panzer-Armierungspfeil
- WDVS-Armierungspfeil
- Laibungswinkel
- Fensteranschlußprofil Standard
- Fensteranschlußprofil Spezial
- Dehnfugenprofil mit PVC, Alu-Schiene, E+V Form
- Fugenabdeckstreifen
Tropfkantenprofil Alu, Edelstahl
Aufbau
Das WDVS-Gewebe (165 g/qm) ist an der unteren Seite mit einem gelochten Alu- Edelstahl-Profil verbacken. Die Verbindung ist temperaturbeständig bis 160° Celsius. Damit eine optimale Verbindung zwischen dem Profil und dem Gewebe entsteht, wurde das T-Profil an der Oberfläche vorbehandelt. Das T-Profil hat einen Winkel von 90° und eine Tropfkante. Das WDVS-Gewebe ist nach den Richtlinien des DFBT hergestellt und ausgerüstet.
Vorteil
Das Tropfkantenprofil dient einer besseren Verarbeitung im Übergangsbereich von der Fassade zu waagerechten Flächen, z.B. Fensterlaibungen, Rolladenkästen und Vorsprüngen. Es schützt zusätzlich durch seine hohe Stabilität die Kanten und ermöglicht eine exakte Eckausbildung durch seinen vorgegebenen Winkel. Durch das bereits angebrachte Gewebe muß das Gewebe nicht mehr über Kopf zugeschnitten und eingesetzt werden, und durch die Tropfkante kann das Wasser besser abtropfen.
Verarbeitung
Im Bereich der Kante und der Laibungsstiefe wird die Armierungsmasse aufgetragen. Danach wird das T-Profil (planeben) in die Armierungsmasse eingedrückt. Die Armierungsmasse ist über dem Gewebe abzuziehen. Die Flächenarmierung ist an der horizontalen Seite des T-Profils vollständig zu überlappen und an der Unterkante sauber abzuschneiden.
Lieferprogramm
Standard:
Gewebebreite: beidseitig 15 cm
Gewebefarbe: weiß
Profillänge: 2,5 m
Verpackungseinheit: 10 Stäbe
Sonderwünsche
Desweiteren können wir dieses Tropfkantenprofil in allen Längen, mit allen Gewebetypen, in allen Farben und in allen Verpackungseinheiten produzieren.
Hinweis
Unsere anwendungstechnischen Empfehlungen, die wir zur Unterstützung des Verarbeitens nach bestem Wissen und dem derzeitigen Erkenntnisstand geben, bekunden kein vertragliches Rechtsverhältnis.